Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag in den Hotels und Ferienwohnungen
Geltungsbereich1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels/Vermieters.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels/Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel/den Vermieter zustande. Dem Hotel/Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel/der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel/Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem
Hotel/Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel/der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Vermieters beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels/ Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung1. Das Hotel/der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels/des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels/Vermieters an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel/Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses/dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel/Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels/ Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel/der Vermieter dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel/der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel/der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel/Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel/der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels/Vermieters aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels/Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels/Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
2. Das Hotelzimmer/die Ferienwohnung wird am Anreisetag bis 18:00 Uhr für Sie freigehalten. Eine spätere Anreise ist nach Absprache möglich.
3. Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Bis zu 31 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei zzgl. einer Stornierungsgebühr in Höhe von 25 EURO. Bei einer Stornierung innerhalb von 21-30 Tagen vor Anreise werden 40%, bei 8-20 Tagen vor Anreise 60% und bei weniger als 8 Tagen vor Anreise oder Nichtanreise 80% des Preises in Rechnung gestellt. Bei einer vorzeitigen Abreise können gegenüber dem Vermieter/Hotel keine Ansprüche auf Rückvergütung geltend gemacht werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel/Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Sofern zwischen dem Hotel/Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels/Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel/Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des Hotels/Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt.
Rücktritt des Hotels/Vermieters1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel/der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels/Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel/Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das
Hotel/der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel/der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls